Bevor Sie Ihren inneren Architekten zum Leben erwecken, ist es wichtig, die örtlichen Bauvorschriften gründlich zu verstehen. Wenn Sie sich mit diesen Regeln vertraut machen, gewährleisten Sie einen reibungslosen Ablauf bei der Baugenehmigung und können Ihr Bauprojekt problemlos beginnen und abschließen.
Bauen Sie Ihre Vision auf bebaubarem Land:
Wenn Sie das perfekte Grundstück gefunden haben, bedenken Sie, dass in der Regel 30 % der gesamten Grundstücksfläche bebaubar sind. Das bedeutet, dass Sie auf einem 600 Quadratmeter großen Grundstück möglicherweise ein Erdgeschoss mit 180 Quadratmetern bauen könnten. Außerdem muss das Grundstück Zugang zu einer Straße haben, entweder direkt an eine öffentliche Straße oder, mit Zustimmung des Eigentümers, über ein angrenzendes Grundstück. Ohne Zugang zu einer öffentlichen Straße erhalten Sie keine Baugenehmigung. In befestigten Gebieten können Zufahrtsstraßen auch für Fußgänger zugänglich sein, und es gibt keine Vorschriften bezüglich der zulässigen Mindestbebauungsdichte in diesen Gebieten.
Überlegungen zur Mindestgrundstücksgröße:
In Jelsa ist für Ein- und Mehrfamilienhäuser eine Mindestgrundstücksgröße von 500 Quadratmetern vorgeschrieben. Ausnahmen bilden die Gebiete Libora und Burkovo, wo eine Mindestgrundstücksgröße von 1.000 Quadratmetern vorgeschrieben ist. Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen. In einigen Fällen, wenn das Baugrundstück von bestehenden Gebäuden oder Straßen umgeben ist, ist es mit einer Sondergenehmigung der Gemeinde Jelsa möglich, auf einem kleineren Grundstück (bis zu 25 % kleiner) zu bauen. Darüber hinaus gibt es in Wohnsiedlungen keine Vorschriften bezüglich der Größe und Form des Baugrundstücks.
Auf die Höhe kommt es an:
Jelsa bietet Flexibilität bei der Gebäudehöhe. Sie können Erdgeschosse mit zusätzlichen Etagen bis zu einer maximalen Höhe von 9 Metern bauen. Im charmanten Jelsaer Stadtteil Vitarnja gibt es jedoch eine Sonderregelung, die die Gebäudehöhe auf 7,5 Meter begrenzt. Das Grundstück kann um maximal 1 Meter angehoben werden, wodurch die Fundamente des Neubaus und das Gebäude selbst erhöht werden können. Darüber hinaus können Sie über Flachdächern eine Dachterrasse bauen, die jedoch integraler Bestandteil der Wohneinheiten direkt darunter sein muss.
Ausnahmen und Überlegungen:
Darüber hinaus gelten in Jelsa besondere Vorschriften bezüglich des Abstands zur Straße und zu Nachbargrundstücken. Gebäude müssen mindestens 4 Meter von Nachbargrundstücken und 5 Meter von der Straße entfernt sein. Darüber hinaus kann Ihr Nachbar Ihnen eine Sondergenehmigung erteilen, um innerhalb eines Radius von 2 Metern um seine Grundstücksgrenze zu bauen. In etablierten Wohngebieten muss der Abstand zwischen Gebäuden und angrenzenden Grundstücken mindestens 2 Meter betragen. Mit Zustimmung des Nachbarn können Gebäude neben der Grundstücksgrenze oder sogar direkt auf der Straßenlinie errichtet werden, sofern keine besonderen Sicherheitsvorschriften verletzt werden. Steht das Nachbargebäude bereits auf der Grundstücksgrenze, kann ohne Zustimmung des Nachbarn ein neues Gebäude auf derselben Grundstücksgrenze errichtet werden.
Haftungsausschluss und laufende Aktualisierungen:
Bauvorschriften können sich im Laufe der Zeit ändern. MyHvar ist bestrebt, möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Wir empfehlen jedoch, sich für die neuesten Informationen an die örtlichen Behörden oder einen qualifizierten Architekten zu wenden.
Demnächst: Bauordnungen weiterer Gemeinden
Bleiben Sie dran für weitere Artikel zu den Bauvorschriften in den verbleibenden drei Gemeinden der Insel Hvar. Wir zeigen Ihnen alle wichtigen Unterschiede auf, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
